Die Förderung „BLEIB EINZIGARTIG“, fördert Kosten für nationale und EU Marken- oder Designanmeldungen. Das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) vergibt in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Patentamt 2022 bis zu € 2.250,- Förderung.
Was wird gefördert und wieviel?
Als KMU kannst du dir für eine Design oder Markenanmeldung bis zu € 1.500,- zurückholen. Gefördert werden bis zu 50% der Kosten für nationale und EU-Marken- oder Designanmeldungen.
Als zweites kannst du dir auch 50% der Kosten deiner nationalen Patentanmeldung, maximal aber € 750,-, zurückholen.
Insgesamt kannst du dir also bis zu € 2.250,- sichern.
Die Fördermittel sind jedoch begrenzt, deswegen lohnt es sich schnell zu sein! – Die Anträge werden je nach Reihenfolge des Eingangs beachtet.
Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus der EU. Vor der Einreichung des Antrags kannst du hier prüfen ob du folgende Fragen mit „Ja“ beantworten kannst. Falls dies der Fall ist, kannst du problemlos das Antragsformular ausfüllen.
Wann kann ich für die Förderung ansuchen?
Die Förderung kann nur bis zum 16. Dezember 2022 beantragt werden.
Jedes KMU kann die Förderung 2022 nur einmal bekommen. Ein zweiter oder dritter Antrag wird nur dann berücksichtigt, wenn die vorherigen Anträge zu Absagen geführt haben. Die Abrechnung der Förderung muss bis spätestens 31.12.2022 erfolgen.
Wie beantrage ich die Förderung?
Die Förderung für Marken- und Designanmeldung kannst du ganz einfach bei EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) beantragen. Zunächst musst du nur das Gewährleistungsantragsformular ausfüllen.

1.) Gewährleistungsantragsformular
- Allgemeine Informationen
Hier trägst du zunächst alle erforderlichen Informationen zu deiner Person und zu deinem Unternehmen ein. - Erklärung des Antragstellers
Im nächsten Schritt musst du deine Umsatzsteuerbescheinigung und einen Kontoauszug hochladen. - Auswahl der beantragten Dienstleistung
Je nachdem welche Dienstleistung du auswählst, musst du anschließend unterschiedliche Folge-Fragen beantworten. - Einreichung
Im letzten Schritt musst du nur noch deine Angaben bestätigen und anschließend auf Absenden klicken. Innerhalb von 60 Tagen erhältst du eine Zu- oder Absage von der Förderstelle.
2.) Marken und Designs anmelden
Sobald du eine Förderzusage erhalten hast, solltest du innerhalb von 4 Monaten deine Marke/n bzw. dein Design anmelden. Marken musst du zur Eintragung in das Markenregister schriftlich beim Österreichischen Patentamt anmelden. Die erforderlichen Unterlagen und Anmeldeformulare kannst du beim Patentamt beziehen. Je nachdem ob du eine International-, National-, oder Unionsmarke beantragen möchtest, sind unterschiedliche Formulare auszufüllen.
3.) Antrag auf endgültige Zahlung
Sofern du alle Unterlagen zeitgerecht eingereicht hast, kannst du bis 31.12.2022 den Antrag abrechnen und dir somit deine Fördersumme abholen. Die Abrechnung kannst du wieder ganz einfach bei EUIPO durchführen, indem du dieses Mal das zweite Formular auswählst und alle entsprechend Felder ausfüllst.

Hier nochmal ein Überblick über alle wichtigen Links:
Victoria Nöbauer
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