Barrierefreiheitsgesetz 2025 – einfach erklärt
Seite Ende Juni 2025 gilt die Barrierefreiheit auch für Websites, Webshops & Apps. Was das heißt und ob du betroffen bist, erfährst du in den nächsten Zeilen!
Ab wann gilt das Gesetz?
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) trat am 28. Juni 2025 in Kraft . Ab diesem Datum müssen digitale Angebote barrierefrei sein, damit alle Menschen sie nutzen können.
Für wen gilt es?
Die neuen Regeln gelten für viele Unternehmen der Privatwirtschaft. Vor allem Betriebe mit
- mehr als 10 Mitarbeiterinnen ODER
- über 2 Mio. € Jahresumsatz
sind betroffen – kleinere Betriebe (Mikrounternehmen unter 10 Personen) sind größtenteils ausgenommen (mehr Details unten bei den Ausnahmen).
Im Umkehrschluss heißt das, dein Unternehmen muss bei beide Kriterien unter den Grenzen sein, um keine Maßnahmen in Punkto Barrierefreiheit setzen zu müssen. Nichts desto trotz empfehlen wir dir (speziell bei Umbauten oder Relaunches) das Thema mitzudenken: 1. geht es hier um ca. 20% der Bevölkerung und 2. hat Barrierefreiheit meist auch gleichzeitig etwas mit Suchmaschinenoptimierung zu tun. Das heißt du solltest so oder so davon profitieren.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Das Gesetz umfasst zahlreiche technische Produkte und digitale Services. Zum Beispiel müssen Computer (inkl. Software), Bank- & Ticketautomaten, Smartphones und E-Book-Reader barrierefrei sein. Bei Dienstleistungen sind etwa Telekommunikationsdienste, Streaming-/VideoPlattformen, Banking-Services und vor allem alle Online-Shops/Websites mit Angeboten für Verbraucher erfasst.
Kurz gesagt: Wenn dein Webshop, deine Website oder App an Verbraucherinnen gerichtet ist, muss sie barrierefrei werden!
Welche Ausnahmen gibt es?
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Personen UND max. 2 Mio. € Umsatz) sind vom Gesetz ausgenommen, sofern sie nur Dienstleistungen erbringen.
Jedes Unternehmen, das ein kostenpflichtiges Angebot (in welcher Form auch immer) auf der Website zur Verfügung stellt, kann diese Ausnahme NICHT geltend machen. Gleiches gilt für jeglichen „klassischen E-Commerce“ Betrieb.
Ein Beispiel: Friseursalon der eine Online-Terminbuchung zur Verfügung stellt –> Kaufabsicht und Termin mit Kostenverpflichtung. Daher keine Ausnahme!
Außerdem muss kein Unternehmen unverhältnismäßige Änderungen vornehmen: Wenn bestimmte Maßnahmen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind, greift eine Ausnahme.
Welche Anforderungen gelten für Websites, Online-Shops und Apps?
Deine Website, dein Shop oder deine App muss so gestaltet sein, dass alle Menschen sie bedienen und verstehen können.
Wichtige Kriterien für Barrierefreiheit sind z. B. :
- Klare Struktur und einfache Navigation
- Alternativtexte für Bilder (damit Screenreader Inhalte vorlesen können)
- Hoher Kontrast und gut lesbare Schrift (für Menschen mit Sehschwächen)
- Bedienbarkeit per Tastatur (auch ohne Maus nutzbar)
- Untertitel oder Transkripte für Videos (damit auch gehörlose Menschen alles erfassen können)
Zusätzlich sollte ab Juni 2025 auf deiner Website eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden, die den aktuellen Stand der Zugänglichkeit erklärt .
ACHTUNG ABKÜRZUNG 😉
Fülle dieses Formular aus und du bekommst unsere Vorlage für die Barrierefreiheitserklärung kostenlos zugesandt!
Gibt es Förderungen für die Änderungen durch das neue Barrierefreiheitsgesetz?
Eine Beratung oder auch GAP-Analyse (IST/SOLL Vergleich) von Webshops, Websites und Apps wird durch das Programm KMU.DIGITAL & GREEN gefördert – bis zu 1.500 € Zuschuss sind im Jahr 2025 möglich (2026 ist auch der Fördertopf für die Umsetzung wieder verfügbar –> 30% der Kosten werden gefördert). Unsere Patrizia ist eine zertifizierte KMU.DIGITAL & Green Beraterin für E-Commerce & Social Media und unterstützt dich gerne bei Antragstellung und Umsetzung. Du kannst dir auch einen kostenlosen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren (siehe unten).
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Geldstrafen bis zu 80.000 € sowie Abmahnungen oder Klagen. Um dies zu vermeiden, sollte man rechtzeitig handeln. Der erste Schritt ist die Barrierefreiheitserklärung – denn damit zeigt man, dass man sich bereits mit diesem Thema auseinandersetzt!


