Mit dem go-international: Digital-Marketing Scheck Online Werbung im Ausland fördern lassen!
Wer kann sich die Förderung abholen? Und wo gilt die Förderung?
Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern, der Kammern der ZiviltechnikerInnen oder Bildungsinstitutionen sind. Die Förderung gilt österreichweit.
Sofern du bisher keinen Digitalisierungsscheck für das gewählte Zielland ausbezahlt bekommen hast und du bereits eine Förderung von max. € 500,- für Kampagnen-Schaltung erhalten hast, kannst du diese Förderung problemlos beantragen.
Was wird gefördert und wie viel bekomme ich?
Hier werden Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing gefördert, sprich ich brauche einen Firmensitz in Österreich und muss Werbung außerhalb Österreichs schalten.
Die Förderung liegt bei 50% der Summe für Online Marketing Maßnahmen, jedoch bei max. € 7.500,- pro Antrag. Es können bis zu drei Anträge einreicht werden (pro Antrag € 7.500 Förderung = bis zu € 22.500 Förderung). Jedoch ist pro Zielland nur ein Digital-Marketing Scheck möglich.
Parallel kann ein Internationalisierungsschecks, eines Projektgeschäft-Schecks oder eines Bildungsschecks (auch für dasselbe Zielland) beantragt werden.
Förderbare Kosten
Schaltungskosten für Online Marketingaktivitäten im Zielland:
-
- Suchmaschinenwerbung (z.B. GoogleAds)
- Werbung auf Online Marktplätzen
- Social Media Marketing (z.b Instagram, Facebook, LinkedIn)
Maßnahmen für Online-Marketing im Zielland:
-
-
- Konzeption, Aufsetzung und Betreuung von Kampagnen.
- Display- und Video Werbung auf Webseiten, Apps oder Social Media.
- Influencer Kampagnen
- usw.
-
In welchem Zeitraum muss die Förderung umgesetzt werden?
Während der gesamten Förderperiode kannst du bis zu drei Anträge bis spätestens 31.12.2022 einreichen. Pro Antrag können wiederum drei Zielländer ausgewählt werden. Ein neuer Antrag ist erst nach der Auszahlung bzw. Zurückziehung des zuvor genehmigten Antrags möglich.
Nach der Einreichung des unterschriebenen Förderungsvertrags wird die Abrechnungsfunktion im Förderkonto freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können die Abrechnungsunterlagen bis spätestens 31.03.2023 im Förderkonto hochgeladen werden.
Wo und wie beantrage ich diese Förderung?
Die Förderung kannst du in deinem WKO E-Service beantragen, via WKO Benutzerkonto.
Wir erklären dir Schritt für Schritt wie du dir deine Förderung abholen kannst.
Nachdem du dich in dein Benutzerkonto eingeloggt hast, klicke einfach auf „Neuer Antrag“ und wähle den Digital-Marketing Scheck aus.
Du wirst dann weitergeleitet und Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.
1. Deine persönlichen Daten – Ansprechpartner
Als erstes musst du deine persönlichen Daten ausfüllen.

Dann musst du ein paar Dinge zu deiner Unternehmensgröße angeben.
2. Daten zum Unternehmen

3. Informationen zum Projekt
Hier sollst du in kurzen Worten anführen, welche Produkte / Leistungen du bewerben möchtest und wer dich bei der Abwicklung unterstützt.

4. Informationen zum Land in dem du werben möchtest
Im nächsten Schritt musst du das Zielland und die geplanten Maßnahmen (in groben Zügen – ein Angebot ist nicht notwendig) angeben.

5. Ggf. ergänzende Dokumente uploaden
Falls es Dokumente zum Vorhaben (optional) gibt, kannst du diese im vorletzten Schritt hochladen.

6. Bestätigung der allgemeinen Förderbedingungen
Wie bei jeder Förderung, musst du hier bestätigen, dass du auch die Förderbedingungen akzeptierst und einhältst.

Und das war’s auch schon! Nur noch auf EINREICHEN klicken und ab geht die Post!
Schon bist du fertig und kannst loslegen. Denn es zählt das Antragsdatum. Wie du siehst, ein Aufwand von ca. 15-30 Minuten. Das ergibt einen Stundensatz von € 10.000 – das lob ich mir 😉
Sobald dein Ansuchen geprüft worden ist, wirst du per Mail benachrichtigt. Das geschieht üblicherweise innerhalb weniger Werktage. Auch falls noch Informationen fehlen, wird sich die/der Zuständige bei dir melden!
Hier noch die notwendigen Links rund um die go-international: Digital-Marketing Scheck Förderung
- Beantragung Förderung
- Förderrichtlinie im Detail (PDF)
- Musterantrag (PDF)
- Informationen Deminimis Beihilfe
- Falls du deine Zugangsdaten nicht mehr weist zum WKO E-Service, schreib bitte eine Mail an: benutzerverwaltung@wko.at
- Infos der WKO zum go-international Digitalisierungscheck
Victoria Nöbauer
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