Hol dir die „Attraktive Arbeitgeber 2024“ Förderung!
Du bist auf der Suche nach Lehrlingen und motivierten MitarbeiterInnen? Dann solltest du die „Attraktive Arbeitgeber“ Förderung nicht verpassen!
Im Zuge des stetigen Fortschritts und der rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung ist es für Unternehmen unerlässlich geworden, nicht nur Produkte und Dienstleistungen optimal zu vermarkten, sondern auch als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Die Förderung „Attraktive Arbeitgeber 2024“ bietet eine herausragende Gelegenheit, diese Wahrnehmung zu stärken und neue Talente für dein Unternehmen zu gewinnen. Nur durch ein fundiertes Verständnis der dynamischen Landschaft des Employer Brandings und eine gezielte Nutzung der verfügbaren Kanäle kann sichergestellt werden, dass die Botschaft deines Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber effektiv und zielgerichtet an die Zielgruppen kommuniziert wird.
Nutze jetzt die geförderte Beratung „Attraktive Arbeitgeber“ vom 11.1. bis 11.12.2024!
Gemeinsam analysieren wir deinen Arbeitsmarkt und erstellen für dich einen konkreten Maßnahmenplan mit welchem du neue MitarbeiterInnen von dir überzeugen und Bestehende zum Bleiben bewegen kannst. Alle wichtigen Informationen zur Förderung findest du in diesem Blogbeitrag.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die „Attraktive Arbeitgeber 2024“ Förderung kann von jedem Unternehmen, das
- den Firmensitz und Standorte in Oberösterreich hat,
- sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befindet
- und ein aktives Mitglied einer dieser Fachorganisationen der Wirtschaftskammer OÖ ist
beantragt werden.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Die Beratung besteht aus zwei Phasen: in der ersten Phase der Förderung werden dein Unternehmen und die Möglichkeiten, die dir zur Verfügung stehen, analysiert. Gemeinsam analysieren wir, wie die Attraktivität deines Unternehmens als Arbeitgeber gesteigert werden kann und welche konkreten Maßnahmen dazu erforderlich sind.
Folgende Bereiche werden analysiert:
- Werte und Kultur
- Arbeitswelt
- MitarbeiterInnen halten
- MitarbeiterInnen finden
In der zweiten Phase werden in einem Maßnahmenplan von uns empfohlene Schritte zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität festgehalten und mit dir besprochen.
Vom Maßnahmenplan abhängig kann die Umsetzungsberatung in folgenden Bereichen erfolgen:
- Unternehmenskultur
- Kommunikation & Wertschätzung
- Führung und Führungskräfte
- MitarbeiterInnen-Gewinnung und -Bindung
- Förderung und Entwicklung der MitarbeiterInnen
- Benefits und zusätzliche Maßnahmen
- Generationenmanagement
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Arbeitgebermarke und -kommunikation
- uvm.
Wie viel wird gefördert?
Gefördert werden 100% der Beratungskosten der ersten Phase, wenn das Beratungshonorar 750,00 € nicht überschreitet.
In der zweiten Phase werden 50 % vom Beratungshonorar übernommen, wobei max. 750€ gefördert werden und der Eigenanteil mindestens 750,00 € betragen muss.
Insgesamt werden also bis zu 2/3 der Beratungskosten übernommen, jedoch max. 1500,00 €.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Wichtig ist es, die Förderung vor Projektbeginn zu beantragen. Anträge können generell bis zum 11.12.2024 gestellt werden. Auf der WKOÖ Website kannst du den Antrag stellen, wobei mit einem Antrag bereits beide Phasen beantragt werden können.
- Als erstes muss ein SELBSTCHECK durchgeführt werden. So kannst du feststellen, ob dein Unternehmen und dein Vorhaben für diese Förderung in Frage kommt.
- Als zweiten Schritt wählst du aus dem Beratungspool Attraktive Arbeitgeber eine ExpertIn aus.
- Als nächsten Schritt nimmst du Kontakt zu deiner gewählten ExpertIn auf und forderst ein Beratungsangebot an. Optimalerweise stellst du auch dein Unternehmen und dein Problem kurz vor. Hier findest du unseren Kontakt!
- Als letzten Schritt kannst du auf der WKOÖ Website nach dem Login unter „Meine Förderungen“ den Antrag stellen, indem du deine Daten eingibst, das Beratungsangebot hochlädst und deinen Förderantrag elektronisch einreichst.
Nach dem Absenden wird dein Antrag geprüft, was einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Wo muss ich meine Unterlagen zur Abrechnung einreichen?
Nach dem Einloggen auf der WKOÖ Website findest du unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung für „Förderung Attraktive Arbeitgeber“. Dort kannst du die Rechnungen, Zahlungsnachweise und deinen Maßnahmenplan vom 1.3. bis zum 20.12.2024 hochladen. Nachdem deine Uploads geprüft wurden, erhältst du eine Mail mit der Förderzusage oder -absage. Bei positiver Prüfung erfährst du deinen Förderbetrag auch gleich per E-Mail.
FörderungsberaterInnen von webdots
Wir helfen dir gerne deine Arbeitgeber-Attraktivität zu steigern!
Patrizia, Miriam und Stefanie sind im Attraktive Arbeitgeber Beratungspool. Wenn du dich für die Förderung interessierst, kannst du dich gerne mit uns in Kontakt setzen, wir helfen dir beim beantragen der Förderung!
Weitere Informationen zur Förderung findest du hier.
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