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In nur 6 Schritten zur € 22.500 Online Marketing Förderung

8 Minuten
MitarbeiterportraitVictoria Nöbauer
Inhaltsverzeichnis
    Logo von go-international

    Mit dem go-international: Digital-Marketing Scheck Online Werbung im Ausland fördern lassen!

    Wer kann sich die Förderung abholen? Und wo gilt die Förderung?

    Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sind. Die Förderung gilt österreichweit.

    Sofern du bisher keinen Digitalisierungsscheck für das gewählte Zielland ausbezahlt bekommen hast und du bereits eine Förderung von max. € 500,- für Kampagnen-Schaltung erhalten hast, kannst du diese Förderung problemlos beantragen.

    Was wird gefördert und wie viel bekomme ich?

    Hier werden Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing gefördert, sprich ich brauche einen  Firmensitz in Österreich und muss Werbung außerhalb Österreichs schalten.

    Die Förderung liegt bei 50% der Summe für Online Marketing Maßnahmen, jedoch bei max. € 7.500,- pro Antrag.  Es können bis zu drei Anträge einreicht werden (pro Antrag € 7.500 Förderung = bis zu € 22.500 Förderung). Jedoch ist pro Zielland nur ein Digital-Marketing Scheck möglich.

    Parallel kann ein Internationalisierungsschecks, eines Projektgeschäft-Schecks oder eines Bildungsschecks (auch für dasselbe Zielland) beantragt werden.

    Förderbare Kosten

    Schaltungskosten für Online Marketingaktivitäten im Zielland:

    • Suchmaschinenwerbung (z.B. GoogleAds)
    • Werbung auf Online Marktplätzen
    • Social Media Marketing (z.B. Instagram, Facebook, LinkedIn)

    Maßnahmen für Online-Marketing im Zielland:

    • Konzeption, Aufsetzung und Betreuung von Kampagnen.
    • Display- und Video Werbung auf Webseiten, Apps oder Social Media.
    • Influencer Kampagnen
    • usw.

    In welchem Zeitraum muss die Förderung umgesetzt werden?

    Während der gesamten Förderperiode kannst du bis zu drei Anträge bis spätestens 31.12.2026 einreichen. Pro Antrag können wiederum drei Zielländer ausgewählt werden. Ein neuer Antrag ist erst nach der Auszahlung bzw. Zurückziehung des zuvor genehmigten Antrags möglich.

    Nach der Einreichung des unterschriebenen Förderungsvertrags wird die Abrechnungsfunktion im Förderkonto freigeschaltet und endet nach 9 Monaten.

    Wo und wie beantrage ich diese Förderung?

    Die Förderung kannst du in deinem WKO E-Service beantragen, via WKO Benutzerkonto.

    Wir erklären dir Schritt für Schritt wie du dir deine Förderung abholen kannst.

    Nachdem du dich in dein Benutzerkonto eingeloggt hast, klicke einfach auf „Neuer Antrag“ und wähle den Digital-Marketing Scheck aus.

    Du wirst dann weitergeleitet und Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

    1. Deine persönlichen Daten – Ansprechpartner

    Als erstes musst du deine  persönlichen Daten ausfüllen.

    Deine persönlichen Daten - Ansprechpartner

    Dann musst du ein paar Dinge zu deiner Unternehmensgröße angeben.

    2. Daten zum Unternehmen

    Daten zum Unternehmen

    3. Informationen zum Projekt

    Hier sollst du in kurzen Worten anführen, welche Produkte / Leistungen du bewerben möchtest und wer dich bei der Abwicklung unterstützt.

    Informationen zum Projekt

    4. Informationen zum Land in dem du werben möchtest

    Im nächsten Schritt musst du das Zielland und die geplanten Maßnahmen (in groben Zügen – ein Angebot ist nicht notwendig) angeben.

    Informationen zum Land in dem du werben möchtest

    5. Ggf. ergänzende Dokumente uploaden

    Falls es Dokumente zum Vorhaben (optional) gibt,  kannst du diese im vorletzten Schritt hochladen.

    Ggf. ergänzende Dokumente uploaden

    6. Bestätigung der allgemeinen Förderbedingungen

    Wie bei jeder Förderung, musst du hier bestätigen, dass du auch die Förderbedingungen akzeptierst und einhältst.

    Bestätigung der allgemeinen Förderbedingungen

    Und das war’s auch schon!

    Nur noch auf EINREICHEN klicken und ab geht die Post!

    Schon bist du fertig und kannst loslegen, – denn es zählt das Antragsdatum. Wie du siehst, ein Aufwand von ca. 15-30 Minuten. Das ergibt einen Stundensatz von € 10.000 – das lob ich mir 😉

    Sobald dein Ansuchen geprüft wurde, wirst du per Mail benachrichtigt. Das geschieht üblicherweise innerhalb von wenigen Werktagen. Auch falls noch Informationen fehlen, wird sich die/der Zuständige bei dir melden!

    Hier noch die notwendigen Links rund um die go-international: Digital-Marketing Scheck Förderung

    Hast du eine Frage?

    Kommentare

    Albert Meier sagt:

    Danke für den Beitrag. Aus aktuellem Anlass noch folgender Nachtrag meinerseists: Unternehmen, die von den Auswirkungen der Sanktionen gegen Russland/Belarus bzw. der aktuellen Lage in der Ukraine betroffen sind, werden durch den Digital-Marketing Scheck bei der Bearbeitung von alternativen Zielländern in Form von Online-Marketing-Aktivitäten jetzt zu besonders günstigen Konditionen bei der Erschließung neuer bzw. auch in bestehenden Märkten unterstützt.

    Victoria Nöbauer sagt:

    Hallo Albert,

    danke für deine Ergänzung, wir haben das Servicepaket nun auch im Blogbeitrag ergänzt. 🙂

    Denis sagt:

    Danke für diese gute Schritt-für-Schritt-Darstellung. Ich glaube, das hilft vielen zu verstehen, was sie machen müssen. Denn auf den offiziellen Seiten ist es oft nicht ersichtlich.

    Victoria Nöbauer sagt:

    Hallo Denis,

    Es freut uns, dass wir dir weiterhelfen konnten, beim Beantragen deiner Förderung! 🙂