Die WKO Digitalisierungs-Förderung für KMU’s
Für Klein- und Mittelunternehmen, die international in neue Märkte expandieren möchten, bietet die WKO bis 2027 eine Digitalisierungs-Förderung an. Durch die Unterstützung und Kofinanzierung der Digitalisierungskosten, erhöhen sich somit die Erfolgschancen, in einem neuen Absatzmarkt Fuß zu fassen. Bis zu 50 % an Zuschuss bzw. maximal 5.000€ können bei der „go-international“ Förderinitiative gesichert werden.
Details zur Förderung und Förderungshöhe
Die WKO unterstützt KMU’s beim digitalen Auslandsauftritt. Insgesamt werden 50 % bzw. maximal 5.000€ der Digitalisierungskosten (Nettokosten) pro Antrag übernommen. Förderbare Kosten sind demnach Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen, die bei der Internationalisierung für ein bestimmtes Zielland anfallen. Dazu gehören Ausgaben wie zum Beispiel für:
- Online-Werbung: Werbung auf Suchmaschinen und Social Media Kanälen und die Erstellung von Kampagnen und Werbeschaltungen
- Zielland bezogene Suchmaschinenoptimierung: Content Marketing, Keyword-Optimierung usw.
- die Einrichtung und Adaptierung eines Webshops bzw. Erstellung einer Website für das Zielland
- Kosten für Internet-Gütesiegel für das Zielland
- die Suche von Influencern bzw. Influencer-Kampagnen
- die Projektbetreuung der Außenwirtschaft Austria zum Thema Online-Werbung
Pro Antrag sind bis zu 3 Länder wählbar.

Voraussetzungen für die Digitalisierungs-Förderung
Antragsberechtigt sind Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit aktiver Mitgliedschaft bei den Wirtschaftskammern, österreichische Universitäten, Fachhochschulen oder Privatuniversitäten.
Wenn Unternehmen Dienstleistungen als Kerngeschäft betreiben, müssen sie einer bestimmten Klassifikation der Wirtschaftstätigkeit (ÖNACE-Code) eingeordnet sein. Dazu zählen:
- 58.2 Verlegen von Software
- 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos, Tonstudios und Verlegen von Musik
- 61 Telekommunikation
- 62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
- 63 Informationsdienstleistungen
- 70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung
- 71 Architektur- und Ingenieurbüros,; technische, physikalische und chemische Untersuchung
- 72 Forschung und Entwicklung
- 73 Werbung und Marktforschung
- 74.1 Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u.ä. Design
- 74.9 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
Ist bei deinem Unternehmen die Klassifikation noch nicht erfolgt, muss dies bei der Statistik Austria eingeholt und im Förderkonto beim Antrag hochgeladen werden.
Die substantielle Wertschöpfung in Österreich muss gegeben sein. D.h. der Importanteil sollte in diesem Fall weniger als 75 % betragen. Weitere Voraussetzung ist, dass vom Unternehmen bisher gar keine bzw. nur wenige Online-Marketing-Aktivitäten im Zielland durchgeführt wurden.
Außerdem darf die De-minimis-Grenze im Rahmen des Europäischen Union-Beihilfenrechts nicht überschritten werden. Die Verordnung besagt, dass pro Unternehmen innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 200.000€ an Fördermitteln in Anspruch nehmen dürfen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Die Wirtschatskammer Österreich (WKO) ist gemeinsam mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA mit der Abwicklung der Digitalisierungs-Förderung betraut.
Der Antrag muss über das Förderkonto gestellt werden.
Hier findest du das Online-Antragsformular: https://www.go-international.at/foerderungen/digitalisierungsscheck.html