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BLEIB EINZIGARTIG – Förderung für Marken- und Designpatente (EU)

6 Minuten
Avatar-FotoPatrizia Faschang-Wimmer
Inhaltsverzeichnis

    Die Förderung „BLEIB EINZIGARTIG“ fördert Kosten für nationale und EU Marken- oder Designanmeldungen. Das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) vergibt in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Patentamt im Jahr 2026 bis zu 5.700 € Förderung.

    Was wird gefördert und wieviel?

    1. Die KMU-Förderung für Marken- und Designanmeldungen (bis zu 75 % bzw. max. 700 € Erstattung) ist aktuell pausiert. Neue Anträge können voraussichtlich wieder ab November 2026 gestellt werden. Nutze die Zeit bis dahin gerne, um deine Anmeldung mit uns vorzubereiten!
    2. Als zweites kannst du dir auch 75% der Kosten deiner nationalen und europäischen Patentanmeldung (maximal aber 2.000 €) zurückholen.
    3. Zusätzlich werden Patentanwaltskosten für die Vorbereitung einer europäischen Patentanmeldung zu 50% gefördert – maximal bis zu 1.500 €.
    4. Außerdem kannst du dir für die Online-Sortenschutzanmeldung beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) 75% der Kosten (maximal aber 1.500 €) zurückholen.

    Insgesamt kannst du dir also bis zu 5.700 € sichern.

    Die Fördermittel sind jedoch begrenzt, deswegen lohnt es sich schnell zu sein! – Die Anträge werden je nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

    Wer kann die Förderung beantragen?

    checkliste fuer die bleib einzigartig foerderung
    Checklist für die „Bleib einzigartig“ Förderung des Patentamtes

    Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus der EU. Vor der Einreichung des Antrags kannst du hier prüfen ob du folgende Fragen mit „Ja“ beantworten kannst. Falls dies der Fall ist, kannst du problemlos das Antragsformular ausfüllen.

    Wann kann ich für die Förderung ansuchen?

    Die Förderung kann ab dem 02.02.2026 bis zum 4. Dezember 2026 beantragt werden.

    Jedes KMU kann die Förderung 2026 nur einmal bekommen. Ein zweiter oder dritter Antrag wird nur dann berücksichtigt, wenn die vorherigen Anträge zu Absagen geführt haben. Die Abrechnung der Förderung muss bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.

    Wie beantrage ich die Förderung?

    Die Förderung für Marken- und Designanmeldung kannst du ganz einfach bei EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) beantragen. Zunächst musst du nur das Gewährleistungsantragsformular ausfüllen.

    Schritt 1 auswählen

    1.) Gewährleistungsantragsformular

    1. Allgemeine Informationen
    Hier trägst du zunächst alle erforderlichen Informationen zu deiner Person und zu deinem Unternehmen ein.

    2. Erklärung des Antragstellers
    Im nächsten Schritt musst du deine Umsatzsteuerbescheinigung und einen Kontoauszug hochladen.

    Antragsformular Finanzhilfe

    3. Auswahl der beantragten Dienstleistung
    Je nachdem welche Dienstleistung du auswählst, musst du anschließend unterschiedliche Folge-Fragen beantworten.

    beantragte dienstleistung auswaehlen

    4. Einreichung
    Im letzten Schritt musst du nur noch deine Angaben bestätigen und anschließend auf Absenden klicken. Innerhalb von 15 Arbeitstagen erhältst du eine Zu- oder Absage von der Förderstelle.

    2.) Marken und Designs anmelden

    Sobald du eine Förderzusage erhalten hast, solltest du innerhalb von einem Monat deine Marke/n bzw. dein Design anmelden. Marken kannst du zur Eintragung in das Markenregister online beim Österreichischen Patentamt anmelden. Oder du downloadest dir die erforderlichen Unterlagen und Anmeldeformulare beim Patentamt für die schriftliche Anmeldung. Je nachdem ob du eine International-, National-, oder Unionsmarke beantragen möchtest, sind unterschiedliche Formulare auszufüllen.

    3.) Antrag auf endgültige Zahlung

    Nach Durchführung der geförderten Maßnahme können die angefallenen Kosten online zur Rückerstattung eingereicht werden. Der erste Erstattungsantrag ist innerhalb eines Monats nach der Marken- bzw. Designanmeldung zu stellen. Sämtliche weiteren Kosten sind innerhalb von sechs Monaten abzurechnen. Für Gutschein 4 (gemeinschaftlicher Sortenschutz) gilt eine Frist von zwölf Monaten.

    zweites formular auswaehlen

    Hier nochmal ein Überblick über alle wichtigen Links:

    Hast du eine Frage?