„Gründer-Coaching“ Förderung – sichere dir bis zu 1.250€
Mit dem Förderprogramm “Gründer-Coaching” der Wirtschaftskammer Oberösterreich und des Landes OÖ kannst du bis zu 1.250€ Förderung für die Beratung bei Gründung, Übernahme und Übergabe erhalten. Das Gründer-Coaching fördert dabei 50% des Netto-Beratungshonorars bis zu max. 1.250€. Der Betrag ist abhängig vom Netto-Beratungshonorar des Unternehmensberaters.
Wer bekommt die Förderung?
Du hast vor kurzem ein Unternehmen gegründet oder übernommen und willst eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen? Dann kannst du jetzt, bevor du eine Beratungsleistung in Anspruch nimmst, einmal jährlich in den drei auf die Gründung/Nachfolge folgenden Jahre eine Förderung für eine Beratungsleistung beantragen.
Wie viel bekomme ich?
Die maximale Förderungshöhe pro Kalenderjahr beträgt max. 1.250€ pro Beratungskunde. Die Beratungskosten können daher max. 2.500€ ausmachen und davon werden 1.250€ gefördert. Die Beratungskosten sollten Minimum 800€ betragen, damit du eine Förderung erhält. Je nach Beratungsthema ist die Förderhöhe und die geförderte Beratungsdauer unterschiedlich geregelt. Ausgenommen von der Förderung sind Spesen, sonstige Auslagen und Reisekosten.
Der Weg zur Beratungsförderung
1.) Förderantrag stellen
Sobald du ein Mitglied der WKOÖ bist, kann du dein Förderansuchen hier stellen: eService der WKOÖ.
Wir erklären dir im Nachfolgenden Schritt für Schritt, wie du dir deine Förderung abholen kannst.
Nachdem du dich in dein Benutzerkonto eingeloggt hast, klicke einfach auf „geförderte Beratung“ und anschließend auf „Förderansuchen einbringen„.
Nun wirst du Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.
1. Unternehmen auswählen
Hier musst du angeben, ob du den Service als Privatperson oder als Unternehmen nutzt, sofern mehrere Namen hinterlegt sind.
Dann musst du deine Zusendeadresse sowie deine Telefonnummer angeben.
2. Förderprogramm und Beratungsthema auswählen
Sobald du dein Förderprogramm und Beratungsthema ausgewählt hast, wird dir der maximale Förderungsbetrag für jenes Beratungsthema angezeigt. Um die Förderung auch zu bekommen, muss das im Förderungsansuchen vereinbarte Beratungsthema in der anschließenden Beratung behandelt werden.
3. Externe/n BeraterIn auswählen
Als BeratungskundIn kannst du selbst wählen, welche/r UnternehmensberaterIn dich bei der Erstellung und kaufmännischen Planung/Umsetzung unterstützt.
Im nächsten Schritt findest du eine Auflistung aller externen BeraterInnen, alternativ kannst du weitere BeraterInnen hier einsehen.
Falls du eine/n BeraterIn gefunden hast, welche/r nicht in der Auflistung erscheint, kannst du diesen am Ende der Seite eintragen.
Gerne kannst hier auch webdots bzw. Patrizia Faschang als Beraterin eintragen.
4. Weitere Unternehmensdaten
Im nächsten Schritt sind weitere Unternehmensdaten anzugeben.
5. ergänzende Dokumente uploaden
Hier solltest du die beiden Dokumente bezüglich Projektbeschreibung downloaden, ausfüllen und anschließend wieder hochladen.
6. Übereinstimmung mit Gender Mainstreaming ausfüllen
Im vorletzten Schritt musst du noch alle Fragestellungen bezüglich Gender Mainstreaming beantworten.
Anschließend bestätigst du deine angegebenen Daten und klickst auf Abschicken!
Wichtig: Die Beratung darf erst begonnen werden, wenn du eine Bestätigung (Kundenverständigung) deiner Förderung von der WKOÖ erhältst.
7. Förderabrechnung
Sobald die Beratung zu Ende ist, reichst du die erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form im Service-Center der WKOÖ ein.
Zur Einreichung benötigst du folgende Unterlagen:
- Beratungsbericht
- Aufwandsnachweis
- Honorarnote des/r Beraters/Beraterin
- Zahlungsnachweis über das gesamte Beratungshonorar
Die Einreichfrist endet mit 15.12. jenes Kalenderjahres, in welchem der WKOÖ das ausgefüllte Förderansuchen vorliegt bzw. in dem du die Kundenverständigung erhalten hast. Sobald sämtliche Einreichunterlagen positiv überprüft wurden, wird der für das jeweilige Beratungsthema vorgesehene maximale Förderbetrag an dich überwiesen. Falls noch Informationen fehlen, wird sich die/der Zuständige bei dir melden. Möchtest du im nächsten Jahr wieder eine Förderung erhalten, musst du diese für das nächste Jahr neu beantragen.
Warum gibt es diese Förderung?
Die Wirtschaftskammer Oberösterreich und weitere FördermittelgeberInnen, wollen mithilfe dieser Förderung die Mitglieder der WKO sowie Gründer, Nachfolger und Übergeber in der Entscheidungsfindung und Problemlösung von betriebswirtschaftlichen, technischen und ökologischen Fragen unterstützen. Gründer, Nachfolger und Übergeber können somit auf Beratungsleistungen zurückgreifen und erhalten von der Wirtschaftskammer bis zu 50% der Beratungsleistung als Förderung zurück.